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Themenfonds

Zustifter*innen können über Themenfonds besondere Förderschwerpunkte setzen.

Wichtig ist für die Stiftung, dass Themenfonds die im Leitbild festgelegten Ziele der Stiftung stärken. Darüber hinaus ist es auch formal notwendig, dass der Zweck der Mittelverwendung durch die Satzung der hms gedeckt ist.

Themenfonds können durch Zustiftungen ab einem Betrag von 30.000 € gebildet werden. Der konkrete Zweck der Mittelverwendung wird in Absprache zwischen den Zustifter*innen und der Stiftung bestimmt. Die Entscheidung über die Einrichtung des Themenfonds wird durch den Beirat der hms getroffen.

Aktuell gehören zur hms drei Themenfonds:


Karl-Heinrich-Ulrichs-Fonds

Durch eine Zustiftung des Historikers Dr. Wolfram Setz wurde 2006 dieser Themen­fonds eingerichtet. Der Förder­schwer­punkt dieses Fonds liegt in der Erforschung, Doku­menta­tion und Dar­stellung der Geschichte von queeren Personen.

David-Kato-Fonds

Durch eine Zustiftung von Josef Schnitzbauer wurde dieser Themenfonds 2013 eingerichtet. Der Förderschwerpunkt dieses Fonds liegt in der Aufklärung über die Situation von LSBTIQ* in Ländern mit Verfolgungsdruck und Unterstützung von Menschen und Gruppen, die in diesen Ländern gegen Homo-, Trans*- und Inter*-Feindlichkeit kämpfen.

Waltraud-Schiffels-Fonds

Durch eine Zustiftung von Janka Kluge wurde dieser Themenfonds 2021 eingerichtet. Der Förderschwerpunkt dieses Fonds liegt in der Unterstützung der Emanzipation von trans* Personen.

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