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Zustiftungen

Zustiftungen werden nicht ausgeschüttet, sondern erhöhen das Stiftungsvermögen. Die daraus erzielten Erträge ermöglichen uns wiederum, dauerhaft das jährliche Fördervolumen für die Projekte zu erhöhen. Zustiftungen sind ab einer Größenordnung von 1.000,00 € möglich.

Zustiftungen sind sowohl allgemein möglich als auch gezielt für einen unserer Themenfonds.

Zustiftungen sind noch stärker steuerlich begünstigt als Spenden. Nach dem  Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht  kann die Zustiftung in voller höhe über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne (Kontaktformular).

 

Wenn Sie sich die Arbeit mit Über­wei­sung und Online-Banking er­sparen möchten, nutzen Sie ein­fach neben­stehenden Link: So können Sie uns schnell und sicher Ihre Spende zu­kommen lassen.

Spendentool

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.


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