Zustiftungen werden nicht ausgeschüttet, sondern erhöhen das Stiftungsvermögen. Die daraus erzielten Erträge ermöglichen uns wiederum, dauerhaft das jährliche Fördervolumen für die Projekte zu erhöhen. Zustiftungen sind ab einer Größenordnung von 1.000,00 € möglich.
Zustiftungen sind sowohl allgemein möglich als auch gezielt für einen unserer Themenfonds.
Zustiftungen sind noch stärker steuerlich begünstigt als Spenden. Nach dem Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht kann die Zustiftung in voller höhe über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne (Kontaktformular).
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