Zustifter*innen können über Themenfonds besondere Förderschwerpunkte setzen.
Wichtig ist für die Stiftung, dass Themenfonds die im Leitbild festgelegten Ziele der Stiftung stärken. Darüber hinaus ist es auch formal notwendig, dass der Zweck der Mittelverwendung durch die Satzung der hms gedeckt ist.
Themenfonds können durch Zustiftungen ab einem Betrag von 30.000 € gebildet werden. Der konkrete Zweck der Mittelverwendung wird in Absprache zwischen den Zustifter*innen und der Stiftung bestimmt. Die Entscheidung über die Einrichtung des Themenfonds wird durch den Beirat der hms getroffen.
Aktuell gehören zur hms drei Themenfonds: