"Interessenkonflikte sind definiert als Gegebenheiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst wird."
Als Mitglied im Netzwerk Wandelstiften hat sich die hms verpflichtet, eine Regelung bezüglich möglicher Interessenskonflikte zu treffen.
Aus Vorstandstätigkeit darf kein persönlicher Vorteil entstehen. Es darf auch nicht der Anschein entstehen. Die Stiftung wird daher keine Zuwendung bewilligen, wenn ein Antrag von einem Projekt gestellt wird, aus dem ein Vorstandsmitglied finanziell Zuwendungen erhält.
Wenn ein Antrag von einem gemeinnützigen Verein gestellt wird, in dem ein Vorstandsmitglied ehrenamtlich engagiert ist, soll sich dieses Vorstandsmitglied bei der Abstimmung über die Zuwendung der Stimme enthalten.