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Interessenskonflikte

"Interessenkonflikte sind definiert als Gegeben­heiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass pro­fessio­nelles Urteils­vermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Inter­esse bezieht, durch ein sekun­däres Inter­esse un­an­gemes­sen be­ein­flusst wird."

Als Mitglied im Netzwerk Wandelstiften hat sich die hms verpflichtet, eine Regelung bezüglich möglicher Interessenskonflikte zu treffen.

Regelung zum Umgang mit Inter­essens­konflik­ten in den Gremien der Hannchen-Mehrzweck-Stiftung.

Aus Vor­stands­tätig­keit darf kein per­sön­licher Vor­teil ent­stehen. Es darf auch nicht der An­schein ent­stehen. Die Stif­tung wird daher keine Zuwen­dung bewil­ligen, wenn ein Antrag von einem Pro­jekt ge­stellt wird, aus dem ein Vor­stands­mit­glied finan­ziell Zu­wen­dungen erhält.

Wenn ein Antrag von einem gemein­nützigen Verein gestellt wird, in dem ein Vorstands­mitglied ehren­amt­lich enga­giert ist, soll sich dieses Vorstands­mit­glied bei der Ab­stimmung über die Zu­wendung der Stimme ent­halten.


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