wenn er online (antrag.hms-stiftung.de) abgeschickt worden ist.
Die notwendigen Anlagen (Scan des Freistellungsbescheids, des aktuellen Vereinsregisterauszugs und der aktuellen Satzung) sowie eine ausführliche Projektbeschreibung sind hochzuladen.
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der nächsten Vorstandssitzung eingereicht sein.
Bitte schicken Sie keine Anträge per E-Mail oder an unsere Postfachadresse. Diese werden nicht bearbeitet.
Einen Musterantrag, dem Sie alle erforderlichen Eingaben entnehmen können, finden Sie hier.
Als Grundlage für die Entscheidungen dienen neben der Tatsache, dass natürlich der Stiftungszweck erfüllt sein muss, die vom Beirat der Stiftung aufgestellten Richtlinien. Darin ist beispielsweise geregelt, dass vom Antragsteller auch Eigenmittel und Eigenleistungen in das Projekt einfließen müssen, die bei der Abrechnung in vollem Umfang zu berücksichtigen sind.
Die Höhe der Förderung liegt in der Regel zwischen 500 und 5.000 €.
Die Mittelauszahlung erfolgt i.d.R. erst nach Beendigung des Projektes und Vorlage eines Verwendungsnachweises.
Wichtig für uns ist, dass auf Programmankündigungen, Anzeigen, Plakaten, Handzetteln etc. auf die hms hingewiesen wird und dass eine beiderseitige Verlinkung der Homepages von Projektträger und hms erfolgt.
Ausführliche Hinweise zur Antragstellung finden Sie in unserem Merkblatt [PDF]. Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise und lesen Sie (in Ihrem eigenen Interesse) auch Die häufigsten Fehler bei Antragstellung und Abrechnung – und wie sie vermieden werden können... [PDF].
Verwendungsnachweise für Anträge aus 2021 und älter werden über Formulare gestellt, die Sie hier herunterladen können.
Verwendunsnachweise für Anträge ab 2022 sind online zu stellen: vnw.hms-stiftung.de/