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Hilfe zur Antragstellung


Ein Antrag gilt dann als eingereicht,

wenn er online  (antrag.hms-stiftung.de) abgeschickt worden ist.

Bitte schicken Sie keine Anträge per E-Mail oder an unsere Post­fach­adresse. Diese werden nicht bearbeitet.

Die notwendigen Anlagen (Scan des Frei­stellungs­bescheids, des aktuellen Vereins­register­auszugs und der aktuellen Satzung) sowie eine ausführliche Projektbeschreibung sind hochzuladen.

Einen Musterantrag, dem Sie alle erforderlichen Eingaben entnehmen können, finden Sie hier.

Die Mittel werden ausschließ­lich als Zuschüsse (nur auf 100 gerundete Summen) vergeben.

Als Grundlage für die Entschei­dungen dienen neben der Tatsache, dass natürlich der Stiftungs­zweck erfüllt sein muss, die vom Beirat der Stiftung auf­gestellten Richtlinien. Darin ist beispiels­weise geregelt, dass vom Antrag­steller auch Eigen­mittel und Eigen­leistungen in das Projekt ein­fließen müssen, die bei der Abrech­nung in vollem Umfang zu berück­sichtigen sind.

Zur Orientierung bzgl. der Förderhöhe: Die Höhe unserer Förderung liegt zwischen 500 € und 5.000 €. Wir weichen hiervon nur in sehr seltenen Ausnahmefällen ab.

Es empfiehlt sich, Anträge so früh wie möglich im Jahr zu stellen.

Die Mittelauszahlung erfolgt i.d.R. erst nach Beendi­gung des Projektes und Vorlage eines Ver­wendungs­nach­weises.

Wichtig für uns ist, dass auf Programm­ankündi­gungen, Anzeigen, Plakaten, Hand­zetteln etc. auf die hms hin­gewiesen wird und dass eine beider­seitige Ver­linkung der Home­pages von Projekt­träger und hms erfolgt.

Ausführliche Hinweise zur Antrag­stel­lung finden Sie in unserem Merkblatt [PDF]. Bitte beachten Sie die dort auf­ge­führten Hin­weise und lesen Sie (in Ihrem eige­nen Inter­esse) auch Die häufig­sten Fehler bei Antrag­stellung und Ab­rech­nung – und wie sie ver­mieden werden können. [PDF].

 

Verwendungsnachweise

Antragstellende ab 2022 reichen den Verwendungsnachweis bitte online ein: vnw.hms-stiftung.de/
Die Zugangsdaten zum Online-Verwendungsnachweis erhalten Sie über die/den jeweilige/n Bearbeiter*in bei der hms.

Ausnahme bestehen für Anträge aus dem Karl-Heinrich-Ulrichs-Fonds. Hier muss ein Formular schrfitlich ausgefüllt und per E-Mail an die hms geschickt werden. Das Fomular finden Sie hier.

 

 

 

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