wenn er online (antrag.hms-stiftung.de) abgeschickt worden ist.
Bitte schicken Sie keine Anträge per E-Mail oder an unsere Postfachadresse. Diese werden nicht bearbeitet.
Die notwendigen Anlagen (Scan des Freistellungsbescheids, des aktuellen Vereinsregisterauszugs und der aktuellen Satzung) sowie eine ausführliche Projektbeschreibung sind hochzuladen.
Einen Musterantrag, dem Sie alle erforderlichen Eingaben entnehmen können, finden Sie hier.
Als Grundlage für die Entscheidungen dienen neben der Tatsache, dass natürlich der Stiftungszweck erfüllt sein muss, die vom Beirat der Stiftung aufgestellten Richtlinien. Darin ist beispielsweise geregelt, dass vom Antragsteller auch Eigenmittel und Eigenleistungen in das Projekt einfließen müssen, die bei der Abrechnung in vollem Umfang zu berücksichtigen sind.
Zur Orientierung bzgl. der Förderhöhe: Die Höhe unserer Förderung liegt zwischen 500 € und 5.000 €. Wir weichen hiervon nur in sehr seltenen Ausnahmefällen ab.
Die Mittelauszahlung erfolgt i.d.R. erst nach Beendigung des Projektes und Vorlage eines Verwendungsnachweises.
Wichtig für uns ist, dass auf Programmankündigungen, Anzeigen, Plakaten, Handzetteln etc. auf die hms hingewiesen wird und dass eine beiderseitige Verlinkung der Homepages von Projektträger und hms erfolgt.
Ausführliche Hinweise zur Antragstellung finden Sie in unserem Merkblatt [PDF]. Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise und lesen Sie (in Ihrem eigenen Interesse) auch Die häufigsten Fehler bei Antragstellung und Abrechnung – und wie sie vermieden werden können. [PDF].
Antragstellende ab 2022 reichen den Verwendungsnachweis bitte online ein: vnw.hms-stiftung.de/
Die Zugangsdaten zum Online-Verwendungsnachweis erhalten Sie über die/den jeweilige/n Bearbeiter*in bei der hms.
Ausnahme bestehen für Anträge aus dem Karl-Heinrich-Ulrichs-Fonds. Hier muss ein Formular schrfitlich ausgefüllt und per E-Mail an die hms geschickt werden. Das Fomular finden Sie hier.