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Bildung eines Themenfonds

Bei einer größeren Zustiftung ab 20.000 €  kann ein Themenfonds eingerichtet werden, (analog zu den bereits bestehenden Karl-Heinrich-Ulrichs-Fonds, den David-Kato-Fonds und den Waltraud-Schiffels-Fonds). Themenfonds zeichnen sich dadurch aus, dass der*die Stifter*in den Zweck der Mittelverwendung – im Rahmen der hms Satzung – näher bestimmen, d.h. einschränken kann. Über die Bildung eines Themenfonds entscheidet der Beirat der hms.

Denkbar wäre ein regional oder inhaltlich konkretisierter Stiftungszweck. Zudem ist nach Absprache mit dem Vorstand eine Benennung des Themenfonds durch den*die Sifter*in möglich.

Zustiftungen zu einem der bereits vorhandenen Themenfonds sind ab einer Höhe von 1.000 € möglich.

Bitte informieren Sie sich beim Vorstand (Kontaktformular) über die genaueren Möglichkeiten.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.


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