erweiterte und ergänzte Fassung vom 16.05.2023 (Urfassung vom 27.11.2010)
Die hms legt ihr Vermögen einerseits nach ethisch-nachhaltigen Kriterien an. Sie zielt darauf ab, im Geist ihres Leitbildes und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Einfluss auf die Gestaltung des Wirtschaftslebens zu nehmen. Wie alle Stiftungen nach deutschem Recht ist auch die hms andererseits darüber hinaus gesetzlich angehalten, ihr Vermögen sicher und mit einer ausreichenden Rendite anzulegen (Grundsatz der Vermögenserhaltung).
In ihren Anlageentscheidungen präferiert die hms grundsätzlich Finanzprodukte, die nach ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance – steht für Umwelt, soziale Verantwortung und nachhaltige Unternehmensführung im weiteren Sinne) entwickelt wurden.
In ihrem Verständnis von Nachhaltigkeit orientiert sich die hms an der Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen („Brundtland-Kommission“) von 1987. Danach kann ein Prozess dann als nachhaltig bezeichnet werden, wenn heutige Bedürfnisse befriedigt werden, ohne zukünftigen Generationen die Möglichkeit zu nehmen, ihrerseits ihre Bedürfnisse zu befriedigen.
Ethische Geldanlage konkretisiert sich für die hms in der Orientierung an Negativ- und Positivkriterien.
Ausgeschlossen sind demnach (Negativkriterien) z. B. Geldanlagen in Rüstung, Atomtechnologie, Kinderarbeit und der Erwerb staatlicher Anleihen von Ländern, die die Todesstrafe anwenden. Die vollständige Liste findet sich am Ende dieser Leitlinien.
Positivkriterien helfen der hms hingegen, unter den verbleibenden Optionen jene auszuwählen, die vorrangig für die Vermögensanlage genutzt werden sollen. Demnach investiert die hms in Unternehmen und Projekte, die
Die Liste dieser Kriterien ist nicht abgeschlossen, um dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen. Das bedeutet konkret, dass die hms Kriterien ergänzen und/oder verändern wird, wenn dies erforderlich ist, um ihre Ziele angemessen zu verfolgen.
Ungeachtet ihrer ethisch-nachhaltigen Orientierung prägen als konventionelle Referenzpunkte Erwägungen bzgl. Sicherheit, Rendite und Liquidität die Portfolioentscheidungen der hms. Hierin unterscheidet sie sich nicht von anderen Anleger*innen auf dem Finanzmarkt. Zielkonflikte sind in der Abwägung dieser Prinzipien unausweichlich. Sie werden durch die hms bei jeder konkreten Entscheidung gegeneinander abgewogen.
Das Stiftungsvermögen soll in seiner Substanz erhalten bleiben und möglichst risikoarm angelegt werden. Dabei wird der Grundsatz der Diversifikation in verschiedene Anlageklassen gewahrt. Soweit es der Überschuss der Stiftung zulässt, wird jedes Jahr ein Teil der Einnahmen in das Stiftungskapital überführt, um den Kaufkraftverlust aus der Inflation (zumindest teilweise) auszugleichen. Dies soll sicherstellen, dass die Stiftung die gewonnene Förderkraft beibehält.
Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen bilden neben den Spenden die wesentliche Basis für die Erfüllung des Stiftungszwecks. Die Gestaltung unseres Portfolios zielt deshalb auch darauf ab, eine Rendite zu erreichen, die ausreichend Mittel für Vermögenserhalt, Förderung und Verwaltung ergibt.
Um den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, muss ein gewisses Maß an Sichteinlagen frei verfügbar sein. Für eine dauerhafte Zahlungsfähigkeit ist darauf zu achten, dass die Erträge von mindestens der Hälfte der Geldanlagen wenigstens einmal jährlich unschädlich entnommen werden können.
Zur Wahrung ihrer Liquidität bildet die hms, getrennt vom Stiftungsvermögen, sogenannte „zweckgebundene und freie Rücklagen“ im Sinne der Abgabenordnung. Sie kann 50 % der freien Rücklagen entsprechend der oben genannten Kriterien anlegen unter der Voraussetzung, dass diese Anlagen relativ kurzfristig liquidiert werden können.
Die hms präferiert bei der Zusammenstellung ihres Portfolios folgende Anlageformen:
Da es in den letzten Jahren immer wieder zu größeren Finanzkrisen kam, erlegt sich die Stiftung folgende Beschränkungen auf:
Bei der Geldanlage arbeitet die hms ausschließlich mit Finanzinstituten zusammen, deren Geschäftspraktiken nicht im Widerspruch zu den Prinzipien dieser Leitlinie stehen.
Die Entscheidungen über die Anlage trifft der Stiftungsvorstand im Rahmen der hier niedergelegten Leitlinien.
Der Vorstand behält sich für einzelne Investitionsentscheidungen ausdrücklich vor, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den hier niedergelegten Anlagekriterien zu machen.
Der Beirat kontrolliert im Rahmen seiner Satzungsaufgaben die Anlageentscheidungen des Vorstands.
Bei Neu- bzw. Wiederanlagen von mehr als 100.000,00 € in Anlagetitel eines Emittenten ist vorab die Zustimmung des Beirates einzuholen. Die Gesamtanlage in Wertpapieren eines einzelnen Emittenten darf ohne Zustimmung des Beirates den Betrag von 250.000,00 € nicht überschreiten.
Die Vermögensanlagen werden jährlich aktualisiert auf der Homepage der hms veröffentlicht.
Die hms sucht die Öffentlichkeit, um die Kultur der ethisch-nachhaltigen Geldanlage zu fördern und Anreize für andere zu schaffen, in gleicher Weise zu handeln.
Wir schließen für unser Investment Staaten, private und staatliche Unternehmen sowie sonstige Organisationen aus,