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Anlagekriterien

Leitlinien zur ethisch-nachhaltigen Geldanlage der hms

erweiterte und ergänzte Fassung vom 12.06.2015 (Urfassung vom 27.11.2010)

Grundlagen

Die hms legt ihr Vermögen nach ethisch-nachhaltigen Kriterien an. Sie stellt sich damit in die Tradition verschiedener Ansätze, ethische Kriterien auf den Umgang mit Geld und Vermögen anzuwenden. Die Stiftung will selbst bestimmen, für welchen Zweck ihre Gelder im Wirt­schaftsleben eingesetzt werden. Die Pioniere der grünen Geldanlage lehnten den Umgang mit Kapital nicht per se als unethisch ab, sondern entwickelten ein neues instrumen­telles Verhältnis zum Kapital. Sie standen vor der Herausforderung, neue Produkte erst zu kreieren und haben so heutigen institutionellen und privaten AnlegerInnen den Weg zu einer relativ breiten Angebotspalette bereitet.

Die hms nimmt eine große Breite dieses Angebots wahr. Dabei ist die Stiftung gesetzlich angehalten, das Geld sicher und mit einer ausreichenden Rendite anzulegen.

Kriterien der Anlagepolitik

Mit dem Begriff nachhaltig bezieht die hms sich auf die Definition der Brundlandt-Kommission von 1987, die einen Prozess dann als nachhaltig bezeichnet, wenn heutige Bedürfnisse befriedigt werden, ohne zukünftigen Generationen die Möglichkeit zu nehmen, ihrerseits ihre Bedürfnisse zu befriedigen.

Der von der Stiftung gewählte Zusatz ethisch weist auf weitere Kriterien hin, die bei der Mittelverwendung eine besondere Rolle spielen. Die Anlagekriterien dieser Richtlinien unterscheidet die hms in Kriterien der Mittelverwendung und konventionelle Kriterien der Geldanlage.

Kriterien der Mittelverwendung

Ethik

Die ethischen Kriterien differenziert die hms übereinstimmend mit vielen anderen Organisa­tionen in Negativkriterien und in Positivkriterien.

Als Negativkriterien werden wirtschaftliche Entscheidungen bezeichnet, die eine Geldanlage ausschließen. Die hms gibt sich eine Liste von Negativkriterien, die in ihrer Gliederung in wesentlichen Teilen mit den Negativkriterien der Kritischen Aktionäre in der Fassung vom 19.05.2005 übereinstimmt (vgl. http://www.kritischeaktionaere.de/index.php?id=264). Diese Kriterien schließen z.B. eine Geldanlage in Rüstung, Atomtechnologie und Kinderarbeit aus. Die vollständige Liste findet sich am Ende dieser Richtlinien.

Die Positivkriterien helfen hingegen, die Geldanlagen auszuwählen, die vorrangig für das Vermögen der hms genutzt werden sollen. Demnach investiert die hms in Unternehmen und Projekte, die

  1. keines der Ausschluss-Kriterien erfüllen,
  2. besondere Aktivitäten und Innovationen im Interesse ihrer Beschäftigten entwickeln – insbesondere für Frauen, Jugendliche, ausländische Arbeitskräfte oder Behinderte,
  3. faire Handelsbeziehungen mit benachteiligten Produzenten in der Dritten Welt unterhalten oder fördern,
  4. bevorzugt erneuerbare Energiequellen nutzen und sich für deren Nutzung einsetzen,
  5. biologische Landwirtschaft ohne Einsatz von Agrarchemikalien betreiben oder die biologische Landwirtschaft fördern,
  6. Nutztiere artgerecht halten und maximale Vorkehrungen zum Tierschutz treffen oder sich dafür einsetzen,
  7. Verbraucherinteressen über das gesetzliche Maß hinaus berücksichtigen und fördern,
  8. sich für bessere Information und mehr Informationsrechte der Öffentlichkeit engagieren,
  9. als Teil einer regionale Ökonomie arbeiten und sich dafür einsetzen,
  10. sich für soziale Zwecke (außerhalb des klassischen Sponsorings) einsetzen,
  11. die sich aktiv für LGBTI* Diversity-Belange engagieren (z.B. durch Förderung von entsprechenden Arbeitsgruppen oder die mit dem Max-Spohr-Preis ausgezeichnet wurden).

Die Liste der ethischen Kriterien ist offen und reagiert somit auf gesellschaftlichen Wandel. D.h., die hms wird ihre Kriterien ergänzen und/oder verändern, wenn dies nötig wird, um ihre Ziele angemessen zu verfolgen.

Kriterien konventioneller Geldanlage

Die Kriterien konventioneller Geldanlage unterscheidet die hms in drei Aspekte.

Sicherheit

Das Stiftungsvermögen soll in seiner Substanz erhalten bleiben und möglichst risikoarm angelegt werden. Soweit es der Überschuss der Stiftung zulässt, wird jedes Jahr ein Teil der Einnahmen in das Stiftungskapital überführt, um den Kaufkraftverlust aus der Inflation auszugleichen. Dies soll sicherstellen, dass die Stiftung die einmal gewonnene Förderkraft nicht wieder verliert.

Rendite

Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen bilden neben den Spenden die Basis für die Erfüllung des Stiftungszwecks. Konkurrierend zu einer sicheren Anlage soll mit dem Portfolio eine Rendite erreicht werden, die ausreichend Mittel für Vermögenserhalt, Förderung und Verwaltung ergibt.

Liquidität

Um auch kurzfristig auf aktuelle Marktentwicklungen reagieren zu können, muss ein gewisses Maß an Bar- oder Festgeld verfügbar sein. Für eine dauerhafte Zahlungsfähigkeit ist darauf zu achten, dass die Erträge von mindestens der Hälfte der Geldanlagen wenigstens einmal jährlich unschädlich entnommen werden können.

Struktur des Portfolios

Folgende Anlageformen nutzt die hms bzw. diese gehören zum optionalen Anlageuniversum der Stiftung:

  • Festverzinsliche Wertpapiere
  • Investmentfonds
  • Beteiligungen
  • geschlossene Fonds
  • Immobilien
  • Bankanlagen wie Tagesgeld, Sparbriefe, etc.
  • Aktien
  • Genussscheine
  • Genussrechte

Da es u.a. durch mangelnde Regulierung der Finanzmärkte und Banken in den letzten Jahren immer wieder zu größeren Finanzkrisen kam, erlegt sich die Stiftung folgende Beschränkungen auf:

  • Mit dem Stiftungskapital wird nicht gegen Währungen spekuliert.
  • Das Stiftungskapital wird nicht in hochspekulative Finanzinstrumente wie Hedgefonds oder Junk Bonds investiert.
  • Das Stiftungskapital wird nicht in Derivate oder Zertifikate investiert.
  • Das Stiftungskapital wird nur in auf Euro lautende Wertpapiere inve­stiert.
  • Das Stiftungskapital wird nicht in Finanzinnovationen, die Spekulation in Rohstoffen oder Nahrungsmitteln betreiben, investiert.
  • Bei der Anlage in Wertpapieren ist die Realisierung von Kursgewinnen nicht das primäre  Ziel.
  • Die Anlage in Aktien und Aktienfonds (nach Einstands­werten) wird auf 20 % des Stiftungs­vermö­gens begrenzt.

Gemeinsam für Veränderung

Bei der Geldanlage arbeitet die hms mit alter­nativen Banken in Deutsch­land zusammen. Der Vorstand behält sich für einzelne Investitions­entschei­dungen aus­drück­lich vor, Ausnahmen von den hier nieder­gelegten Anlage­kriterien zu machen. Er wird diese Aus­nahmen jeweils begründen.

Die Entscheidungen über die Anlage trifft der Stiftungs­vorstand im Rahmen der erlassenen Richt­linien. Bei Neu- bzw. Wieder­anlagen von mehr als 100.000,00 € in Anlage­titel eines Emittenten ist vorab die Zustimmung des Beirates ein­zuholen. Die Gesamt­anlage in Wert­papieren (inkl. Aktien und Anleihen) eines einzelnen Emittenten darf bei Neu­anlagen ohne Zustim­mung des Beirates den Betrag von 250.000,00 € nicht über­schreiten.

Die Geldanlagen wie auch die Vermögensstruktur werden jährlich aktualisiert auf der Homepage der hms veröffentlicht.

Die Stiftung sucht die Öffentlichkeit, um die Kultur der ethisch-nachhaltigen Geld­anlage zu fördern und Anreize für andere zu schaffen, in gleicher Weise zu handeln. Fest­zuhalten ist: Alle Formen der ethisch-nachhaltigen Geld­anlage entfalten ihre Wirkung. Auch Geld­anlagen, die eine markt­übliche Rendite und Sicherheit gewähren, üben gesell­schaft­lichen Druck für soziale und öko­logische Ver­besse­rungen aus. Heute schon sehen eine Reihe von Unter­nehmen unter­schied­lichster Branchen ethisch-nachhaltige Kriterien als wichtige Impulsgeber für die Wirtschaft und als Wett­bewerbs­vorteil für sich selbst. Diese Ent­wicklung kann von Konsument*Innen und vor allem von privaten und insti­tutio­nellen AnlegerInnen verstärkt werden. Sie können Einfluss ausüben, indem sie möglichst alle Facetten des ethisch-nach­haltigen Angebotes nachfragen.

Anhang: Negativkriterien

Wir schließen für unser Investment Unternehmen und Projekte aus, die

  • die Menschenrechte missachten, von deren Missachtung (gewollt oder ungewollt) profitieren oder die Missachtung von Menschenrechten verschleiern
  • grundlegende Rechte der Beschäftigten verletzen – insbesondere die in den Kern-Konventionen der International Labour Organisation (ILO) festgelegten Prinzipien und das Recht auf existenzsichernde Entlohnung
  • sich aktiv oder passiv der Korruption, Bestechung, Steuerflucht oder des Steuerbetrugs schuldig machen
  • vorsätzlich oder fortgesetzt nationales Umwelt- oder Sozialrecht verletzen, gegen internationale oder multilaterale Umwelt- und Sozialabkommen verstoßen oder diese durch politisches Lobbying behindern oder bekämpfen
  • Initiativen zur Entwicklung eines gerechten Welthandels behindern oder die Verschuldung, Benachteiligung und Abhängigkeit vonEntwicklungs­ländern verschärfen
  • Militär- oder Rüstungsgüter produzieren oder damit handeln
  • die Atomenergie anwenden, sich für deren Anwendung einsetzen oder sonstige Geschäfte tätigen, die mit der Nutzung von Atomenergie in Verbindung stehen
  • Gentechnik anwenden, fördern oder sich für deren Förderung einsetzen
  • besonders umwelt- oder gesundheitsschädliche Stoffe oder Produkte herstellen, vertreiben oder verwenden
  • irrationale oder gesundheitsgefährdende Arzneimittel produzieren oder vertreiben
  • Raubbau an natürlichen Ressourcen betreiben oder fördern
  • von Sucht erzeugenden Eigenschaften ihrer Produkte oder Dienst­leistungen profitieren
  • gegen Prinzipien des Tierschutzes verstoßen
  • beim Marketing für ihre Produkte oder Dienstleistungen gegen internationale Codizes verstoßen
  • mangelnde Informations-Offenheit an den Tag legen oder Markt­transparenz behindern

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