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Was und wie wir fördern

 

 


Fördervoraussetzungen

Die Stiftung fördert nur Projekte, die von Initiativen bzw. Vereinen getragen werden, die ihrer­seits vom Finanzamt als besonders förderungs­würdig aner­kannt sind, und die sich im weiten Sinne den Bereichen Erzie­hung, Volks- und Berufs­bildung zuordnen lassen.

Die hms gewährt keine Einzelfallhilfe.

 

Ein Antrag auf Förderung eines Projektes muss online erfolgen.

Hierzu gibt es aus­führ­liche Hin­wei­se in unserem Download-Bereich.

Lesen Sie bitte auch
Hilfe zur Antragsstellung

Die Mittel werden in 2 Runden vergeben, wobei in der 1. Runde 75 % und in der 2. Runde 25 % der Fördermittel ausgeschüttet werden:

Anträge für die erste Runde können ab 1.11.2023 gestellt werden.

Deadlines für das Einreichen von Anträgen für die 1.Runde sind:

  • 2. Januar 2024
  • 30. März.2024

Deadlines für das Einreichen von Anträgen in der 2. Runde:

  • 16. August 2024

Anträge hierfür können ab 1.7.2024 gestellt werden.

 

Da unsere Mittel begrenzt sind, empfiehlt es sich dringend, Anträge für beide Runden jeweils so früh wie möglich zu stellen, also jeweils zum ersten Termin!

Es wäre schön, wenn die Anträge nicht erst am letzten Tag der Deadline, sondern schon einige Zeit davor an die hms geschickt würden. Dem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand würde dadurch einiges an Hektik und Stress erspart. Besten Dank!

Sofern alle Unterlagen beisammen und Nachfragen befriedigend beantwortet worden sind, erfolgt die Entscheidung auf einer Vorstandssitzung 14 Tage später.

Förderkriterien

Bei den Entscheidungen, Projekte zu fördern, orientiert sich der Vorstand inhaltlich an den Leitlinien der Stiftung. Neben diesen inhaltlichen Schwer­punkten ist eine Reihe von formalen Kriterien ausschlag­gebend für die Förderung eines Antrags.

 

So muss der Projektträger gemeinnützig und der Satzungszweck der hms erfüllt sein, daher können z.B. keine kommer­ziellen Veran­staltungen unterstützt werden.

Von dem Antragsteller wird zudem eine Eigen­beteiligung an den Kosten des Projekts erwartet und Anträge mit ehren­amt­lichem Engage­ment werden generell bevorzugt.

Maß­gebend für die Ent­scheidung, ein Projekt zu unter­stützen, ist ferner, dass es mit seiner Arbeit öffentlich­keits­wirksam ist, somit Diskus­sionen und Wandlungs­prozesse anstößt.

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