kleine Schriftgröße normale Schriftgröße große Schriftgröße

Verfahren zur Antragstellung und Förderung


Antragstellung

Ein Antrag gilt dann als eingereicht, wenn er online (antrag.hms-stiftung.de) abgeschickt worden ist. Bitte schicken Sie keine Anträge per E-Mail oder an unsere Post­fach­adresse. Diese werden nicht bearbeitet.

Die notwendigen Anlagen (bei Projektanträgen: Scan des Frei­stellungs­bescheids, des aktuellen Vereins­register­auszugs und der aktuellen Satzung; bei wissenschaftlichen Anträgen: Angebote für Drucklegung, Gutachten, Beispielkapitel) sind hochzuladen. Bitte fügen Sie jeweils eine ausführliche Projektbeschreibung von etwa 1-2 Seiten bei.

Die Höhe unserer Förderung liegt zwischen 500 € und 5.000 €. Wir weichen hiervon nur in seltenen Ausnahmefällen ab. Im Förderantrag sind alle Kosten auf 100er gerundet anzugeben. 

Von den Antragstellenden wird eine Eigen­beteiligung an den Kosten des Projekts erwartet. Diese kann über Eigen­mittel oder Eigen­leistungen erbracht werden.

Einen Musterantrag, dem Sie alle erforderlichen Eingaben entnehmen können, finden Sie hierAusführliche Hinweise zur Antrag­stel­lung finden Sie in unserem Merkblatt. Bitte beachten Sie die dort auf­ge­führten Hin­weise und lesen Sie auch Die häufig­sten Fehler bei Antrag­stellung und Ab­rech­nung – und wie sie ver­mieden werden können.

Öffentlichkeitsarbeit

Wichtig für uns ist, dass auf Programm­ankündi­gungen, Anzeigen, Plakaten, Hand­zetteln etc. auf die hms hin­gewiesen wird und dass eine beider­seitige Ver­linkung der Home­pages von Projekt­träger und hms erfolgt.

Das Logo der hms können Sie zu diesem Zweck hier abrufen.

Förderung

Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung, das heißt andere Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Eintrittsgelder, Eigenmittel und Eigenleistungen o.ä.) sind in voller Höhe anzurechnen, bevor die Förderung der hms greift.

 

Verwendungsnachweis

Die Mittelauszahlung erfolgt nach Beendi­gung des Projektes und Vorlage eines Ver­wendungs­nach­weises. Eine Zwischenabrechnung bereits verausgabter Mittel ist in Ausnahmefällen gegen Einreichung von Belegen möglich - dies ist bei der Antragstellung anzugeben. 

Antragstellende reichen den Verwendungsnachweis online ein: vnw.hms-stiftung.de/. Die Zugangsdaten zum Online-Verwendungsnachweis erhalten Sie im Förderbescheid

 

 

 

Drucken
Diese Webseite verwendet Cookies
Wir verwenden Cookies, um Inhalte, Funktionen und Anzeigen personalisieren zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Bitte treffen Sie Ihre Auswahl, um den Funktions-Umfang unserer Cookie-Technik zu bestimmen. Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.