Ein Antrag gilt dann als eingereicht, wenn er online (antrag.hms-stiftung.de) abgeschickt worden ist. Bitte schicken Sie keine Anträge per E-Mail oder an unsere Postfachadresse. Diese werden nicht bearbeitet.
Die notwendigen Anlagen (bei Projektanträgen: Scan des Freistellungsbescheids, des aktuellen Vereinsregisterauszugs und der aktuellen Satzung; bei wissenschaftlichen Anträgen: Angebote für Drucklegung, Gutachten, Beispielkapitel) sind hochzuladen. Bitte fügen Sie jeweils eine ausführliche Projektbeschreibung von etwa 1-2 Seiten bei.
Die Höhe unserer Förderung liegt zwischen 500 € und 5.000 €. Wir weichen hiervon nur in seltenen Ausnahmefällen ab. Im Förderantrag sind alle Kosten auf 100er gerundet anzugeben.
Von den Antragstellenden wird eine Eigenbeteiligung an den Kosten des Projekts erwartet. Diese kann über Eigenmittel oder Eigenleistungen erbracht werden.
Einen Musterantrag, dem Sie alle erforderlichen Eingaben entnehmen können, finden Sie hier. Ausführliche Hinweise zur Antragstellung finden Sie in unserem Merkblatt. Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise und lesen Sie auch Die häufigsten Fehler bei Antragstellung und Abrechnung – und wie sie vermieden werden können.
Wichtig für uns ist, dass auf Programmankündigungen, Anzeigen, Plakaten, Handzetteln etc. auf die hms hingewiesen wird und dass eine beiderseitige Verlinkung der Homepages von Projektträger und hms erfolgt.
Das Logo der hms können Sie zu diesem Zweck hier abrufen.
Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung, das heißt andere Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Eintrittsgelder, Eigenmittel und Eigenleistungen o.ä.) sind in voller Höhe anzurechnen, bevor die Förderung der hms greift.
Die Mittelauszahlung erfolgt nach Beendigung des Projektes und Vorlage eines Verwendungsnachweises. Eine Zwischenabrechnung bereits verausgabter Mittel ist in Ausnahmefällen gegen Einreichung von Belegen möglich - dies ist bei der Antragstellung anzugeben.
Antragstellende reichen den Verwendungsnachweis online ein: vnw.hms-stiftung.de/. Die Zugangsdaten zum Online-Verwendungsnachweis erhalten Sie im Förderbescheid.