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Anlagekriterien

Leitlinien zur ethisch-nachhaltigen Geldanlage der hms

erweiterte und ergänzte Fassung vom 16.05.2023 (Urfassung vom 27.11.2010)

 

Die hms legt ihr Vermögen einerseits nach ethisch-nachhaltigen Kriterien an. Sie zielt darauf ab, im Geist ihres Leitbildes und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Einfluss auf die Gestaltung des Wirtschaftslebens zu nehmen. Wie alle Stiftungen nach deutschem Recht ist auch die hms andererseits darüber hinaus gesetzlich angehalten, ihr Vermögen sicher und mit einer ausreichenden Rendite anzulegen (Grundsatz der Vermögenserhaltung).

Kriterien der Anlagepolitik und der Mittelverwendung

In ihren Anlageentscheidungen präferiert die hms grundsätzlich Finanzprodukte, die nach ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance – steht für Umwelt, soziale Verantwortung und nachhaltige Unternehmensführung im weiteren Sinne) entwickelt wurden.

In ihrem Verständnis von Nachhaltigkeit orientiert sich die hms an der Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen („Brundtland-Kommission“) von 1987. Danach kann ein Prozess dann als nachhaltig bezeichnet werden, wenn heutige Bedürfnisse befriedigt werden, ohne zukünftigen Generationen die Möglichkeit zu nehmen, ihrerseits ihre Bedürfnisse zu befriedigen.

Ethische Geldanlage konkretisiert sich für die hms in der Orientierung an Negativ- und Positivkriterien.

Ausgeschlossen sind demnach (Negativkriterien) z. B. Geldanlagen in Rüstung, Atomtechnologie, Kinderarbeit und der Erwerb staatlicher Anleihen von Ländern, die die Todesstrafe anwenden. Die vollständige Liste findet sich am Ende dieser Leitlinien.

Positivkriterien helfen der hms hingegen, unter den verbleibenden Optionen jene auszuwählen, die vorrangig für die Vermögensanlage genutzt werden sollen. Demnach investiert die hms in Unternehmen und Projekte, die

  • im Interesse ihrer Beschäftigten besondere Aktivitäten und Innovationen entwickeln, insbesondere für LSBTIQ*, Frauen*, Jugendliche, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationsgeschichte,
  • die sich aktiv für die Belange von LSBTIQ* engagieren (z. B. durch die Förderung von entsprechenden Arbeitsgruppen, die Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“) und/oder für ihren Einsatz mit dem "Max-Spohr-Preis" ausgezeichnet wurden.
  • faire Handelsbeziehungen mit benachteiligten Produzent*innen im Globalen Süden unterhalten oder fördern,
  • bevorzugt erneuerbare Energiequellen nutzen und sich für deren Nutzung einsetzen sowie einen Beitrag zur Reduzierung ihres CO²-Fußabdrucks leisten,
  • biologische Landwirtschaft ohne Einsatz von Agrarchemikalien betreiben oder die biologische Landwirtschaft fördern,
  • Nutztiere artgerecht halten und bestmögliche Vorkehrungen zum Tierschutz treffen oder sich dafür einsetzen,
  • die Interessen von Verbraucher*innen über das gesetzliche Maß hinaus berücksichtigen und fördern,
  • sich für bessere Information und mehr Informationsrechte der Öffentlichkeit engagieren,
  • als Teil einer regionalen Ökonomie arbeiten und sich dafür einsetzen,

Die Liste dieser Kriterien ist nicht abgeschlossen, um dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen. Das bedeutet konkret, dass die hms Kriterien ergänzen und/oder verändern wird, wenn dies erforderlich ist, um ihre Ziele angemessen zu verfolgen.

Konventionelle Kriterien der Geldanlage

Ungeachtet ihrer ethisch-nachhaltigen Orientierung prägen als konventionelle Referenzpunkte Erwägungen bzgl. Sicherheit, Rendite und Liquidität die Portfolioentscheidungen der hms. Hierin unterscheidet sie sich nicht von anderen Anleger*innen auf dem Finanzmarkt. Zielkonflikte sind in der Abwägung dieser Prinzipien unausweichlich. Sie werden durch die hms bei jeder konkreten Entscheidung gegeneinander abgewogen.

  • Sicherheit

Das Stiftungsvermögen soll in seiner Substanz erhalten bleiben und möglichst risikoarm angelegt werden. Dabei wird der Grundsatz der Diversifikation in verschiedene Anlageklassen gewahrt. Soweit es der Überschuss der Stiftung zulässt, wird jedes Jahr ein Teil der Einnahmen in das Stiftungskapital überführt, um den Kaufkraftverlust aus der Inflation (zumindest teilweise) auszugleichen. Dies soll sicherstellen, dass die Stiftung die gewonnene Förderkraft beibehält.

  • Rendite

Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen bilden neben den Spenden die wesentliche Basis für die Erfüllung des Stiftungszwecks. Die Gestaltung unseres Portfolios zielt deshalb auch darauf ab, eine Rendite zu erreichen, die ausreichend Mittel für Vermögenserhalt, Förderung und Verwaltung ergibt.

  • Liquidität

Um den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, muss ein gewisses Maß an Sichteinlagen frei verfügbar sein. Für eine dauerhafte Zahlungsfähigkeit ist darauf zu achten, dass die Erträge von mindestens der Hälfte der Geldanlagen wenigstens einmal jährlich unschädlich entnommen werden können.

Zur Wahrung ihrer Liquidität bildet die hms, getrennt vom Stiftungsvermögen, sogenannte „zweckgebundene und freie Rücklagen“ im Sinne der Abgabenordnung. Sie kann 50 % der freien Rücklagen entsprechend der oben genannten Kriterien anlegen unter der Voraussetzung, dass diese Anlagen relativ kurzfristig liquidiert werden können.

Struktur des Portfolios

Die hms präferiert bei der Zusammenstellung ihres Portfolios folgende Anlageformen:

  • Festverzinsliche Wertpapiere,
  • Investmentfonds,
  • Beteiligungen,
  • geschlossene Fonds,
  • Immobilien,
  • Bankanlagen wie Tagesgeld, Sparbriefe etc.,
  • Aktien,
  • Genussscheine,
  • Genussrechte.

Da es in den letzten Jahren immer wieder zu größeren Finanzkrisen kam, erlegt sich die Stiftung folgende Beschränkungen auf:

  • Das Stiftungskapital wird primär in auf Euro lautende Wertpapiere investiert.
  • Mit dem Stiftungskapital wird nicht gegen Währungen spekuliert.
  • Das Stiftungskapital wird nicht in hochspekulative Finanzinstrumente wie Hedgefonds oder Junk Bonds investiert.
  • Das Stiftungskapital wird nicht in Derivate oder Zertifikate investiert.
  • Das Stiftungskapital wird nicht in Finanzinnovationen investiert, die sich der Spekulation in Rohstoffe oder Nahrungsmittel bedienen.
  • Das Stiftungskapital wird nicht in Unternehmen investiert, deren Geschäftsmodell in der Förderung oder im Vertrieb von Kohle, Gas oder Öl besteht.
  • Bei der Anlage in Wertpapieren ist die Realisierung von Kursgewinnen nicht das primäre Ziel.
  • Die Anlage in Aktien und Aktienfonds wird auf 30 % des Stiftungsvermögens vom 31.12. des Vorjahres begrenzt.

Weitere Festlegungen bzgl. der Anlagepraxis der hms

Bei der Geldanlage arbeitet die hms ausschließlich mit Finanzinstituten zusammen, deren Geschäftspraktiken nicht im Widerspruch zu den Prinzipien dieser Leitlinie stehen.

Die Entscheidungen über die Anlage trifft der Stiftungsvorstand im Rahmen der hier niedergelegten Leitlinien.

Der Vorstand behält sich für einzelne Investitionsentscheidungen ausdrücklich vor, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den hier niedergelegten Anlagekriterien zu machen.

Der Beirat kontrolliert im Rahmen seiner Satzungsaufgaben die Anlageentscheidungen des Vorstands.

Bei Neu- bzw. Wiederanlagen von mehr als 100.000,00 € in Anlagetitel eines Emittenten ist vorab die Zustimmung des Beirates einzuholen. Die Gesamtanlage in Wertpapieren eines einzelnen Emittenten darf ohne Zustimmung des Beirates den Betrag von 250.000,00 € nicht überschreiten.

Die Vermögensanlagen werden jährlich aktualisiert auf der Homepage der hms veröffentlicht.

Die hms sucht die Öffentlichkeit, um die Kultur der ethisch-nachhaltigen Geldanlage zu fördern und Anreize für andere zu schaffen, in gleicher Weise zu handeln.

Anhang: Negativkriterien

Wir schließen für unser Investment Staaten, private und staatliche Unternehmen sowie sonstige Organisationen aus,

  • welche die Menschenrechte missachten, von deren Missachtung (gewollt oder ungewollt) profitieren, oder welche die Missachtung von Menschenrechten verschleiern,
  • in denen die Todesstrafe angewandt wird,
  • in denen LSBTIQ* staatlich oder mit staatlicher Duldung verfolgt und diskriminiert werden,
  • die grundlegende Rechte der Beschäftigten verletzen – insbesondere die in den Kern-Konventionen der International Labour Organisation (ILO) festgelegten Prinzipien und das Recht auf existenzsichernde Entlohnung,
  • die sich aktiv oder passiv der Korruption, Bestechung, Steuerflucht oder des Steuerbetrugs schuldig machen,
  • die vorsätzlich oder fortgesetzt nationales Umwelt- oder Sozialrecht verletzen, gegen internationale oder multilaterale Umwelt- und Sozialabkommen verstoßen oder diese durch politisches Lobbying behindern oder bekämpfen,
  • die Initiativen zur Entwicklung eines gerechten Welthandels behindern oder die Verschuldung, Benachteiligung und Abhängigkeit von Ländern des Globalen Südens verschärfen,
  • Unternehmen, die Militär- oder Rüstungsgüter produzieren oder damit handeln
  • die dauerhaft Atomenergie anwenden, sich für deren Anwendung einsetzen oder sonstige Geschäfte tätigen, die mit der Nutzung von Atomenergie in Verbindung stehen,
  • die besonders umwelt- oder gesundheitsschädliche Stoffe oder Produkte herstellen, vertreiben oder verwenden,
  • die Raubbau an natürlichen Ressourcen betreiben oder fördern,
  • die von Sucht erzeugenden Eigenschaften ihrer Produkte oder Dienstleistungen profitieren,
  • die gegen Prinzipien des Tierschutzes verstoßen,
  • die beim Marketing für ihre Produkte oder Dienstleistungen gegen internationale Codizes verstoßen,
  • die mangelnde Informations-Offenheit an den Tag legen oder eine Markttransparenz behindern.

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