Die Stiftung fördert nur Projekte, die von Initiativen bzw. Vereinen getragen werden, die ihrerseits vom Finanzamt als besonders förderungswürdig anerkannt sind, und die sich im weiten Sinne den Bereichen Erziehung, Volks- und Berufsbildung zuordnen lassen.
Die hms gewährt keine Einzelfallhilfe.
Ein Antrag auf Förderung eines Projektes muss online erfolgen.
Hierzu gibt es ausführliche Hinweise in unserem Download-Bereich.
Lesen Sie bitte auch
Hilfe zur Antragsstellung
Die Mittel werden in 2 Runden vergeben, wobei in der 1. Runde 75 % und in der 2. Runde 25 % der Fördermittel ausgeschüttet werden:
Anträge für die erste Runde können ab 1.11.2023 gestellt werden.
Deadlines für das Einreichen von Anträgen für die 1.Runde:
Anträge für die zweite Runde können ab 1.7.2024 gestellt werden.
Deadline für das Einreichen von Anträgen für die 2. Runde:
Da unsere Mittel begrenzt sind, empfiehlt es sich dringend, Anträge für beide Runden jeweils so früh wie möglich zu stellen, also jeweils zum ersten Termin!
Es wäre schön, wenn die Anträge nicht erst am letzten Tag der Deadline, sondern schon einige Zeit davor an die hms geschickt würden. Dem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand würde dadurch einiges an Hektik und Stress erspart. Besten Dank!
Sofern alle Unterlagen beisammen und Nachfragen befriedigend beantwortet worden sind, erfolgt die Entscheidung auf einer Vorstandssitzung 14 Tage später.
Bei den Entscheidungen, Projekte zu fördern, orientiert sich der Vorstand inhaltlich an den Leitlinien der Stiftung. Neben diesen inhaltlichen Schwerpunkten ist eine Reihe von formalen Kriterien ausschlaggebend für die Förderung eines Antrags.
So muss der Projektträger gemeinnützig und der Satzungszweck der hms erfüllt sein, daher können z.B. keine kommerziellen Veranstaltungen unterstützt werden.
Von dem Antragsteller wird zudem eine Eigenbeteiligung an den Kosten des Projekts erwartet und Anträge mit ehrenamtlichem Engagement werden generell bevorzugt.