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Gründung einer Treuhandstiftung

Falls Sie eine eigene Stiftung gründen wollen, mit dem Ziel, die Emanzipation von Schwulen, Lesben, Trans*- und Inter*-Personen zu fördern, ist es nicht unbedingt notwendig, eine eigene rechtsfähige Stiftung zu errichten. Sie können auch eine unselbstständige Stiftung oder Treuhandstiftung gründen. Die hms ist grundsätzlich bereit, diese unselbstständige Stiftung zu betreuen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich nicht um die Verwaltung einer Stiftung kümmern müssen.

Die Treuhandstiftung sollte über ein Kapital von mindestens 50.000 € verfügen. Um näheres abzuklären, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Vorstand der hms (Kontaktformular) auf.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.


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