wenn das ausgefüllte Formular für den Projektkostenzuschuss per Mail an den Vorstand der hms (infohms-stiftung.de) geschickt worden ist. Unbedingt notwendig ist es, dass der Antrag als PDF-Formular (nicht als Scan!) eingereicht wird (s. dazu unsere Hinweise auf der Downloadseite des Antragsformulars). Wichtig: Seite 4 des Antrags zusätzlich einmal ausdrucken, unterschreiben (richtige Anzahl an Unterschriftsberechtigten [gem. Satzung]!), wieder einscannen und mit den übrigen Antragseiten an die hms senden.
Die notwendigen Anlagen (Scan des Freistellungsbescheids, des aktuellen Vereinsregisterauszugs und der aktuellen Satzung) sowie eine ausführliche Projektbeschreibung sind ebenfalls per Mail einzureichen.
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der nächsten Vorstandssitzung vorliegen (Datum des E-Mail-Eingangs).
Bitte schicken Sie keine Anträge an unsere Postfachadresse, weil nicht digital vorliegende Anträge nicht bearbeitet werden.
Als Grundlage für die Entscheidungen dienen neben der Tatsache, dass natürlich der Stiftungszweck erfüllt sein muss, Richtlinien, die vom Beirat der Stiftung aufgestellt worden sind. Hier ist beispielsweise geregelt, dass vom Antragsteller auch Eigenmittel und Eigenleistungen in das Projekt einfließen müssen, die bei der Abrechnung in vollem Umfang zu berücksichtigen sind.
Die Mittelauszahlung erfolgt i.d.R. erst nach Beendigung des Projektes und Vorlage eines kurzen Verwendungsnachweises.
Wichtig für uns ist, dass auf Programmankündigungen, Anzeigen, Plakaten, Handzetteln etc. auf die hms hingewiesen wird und dass eine beiderseitige Verlinkung der Homepages von Projektträger und hms erfolgt.
Ausführliche Hinweise zur Antragstellung finden Sie in unserem Merkblatt [PDF]. Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise und lesen Sie (in Ihrem eigenen Interesse) auch Die häufigsten Fehler bei Antragstellung und Abrechnung – und wie sie vermieden werden können... [PDF].