Die Stiftung fördert nur Projekte, die von Initiativen bzw. Vereinen getragen werden, die ihrerseits vom Finanzamt als besonders förderungswürdig anerkannt sind, und die sich im weiten Sinne den Bereichen Erziehung, Volks- und Berufsbildung zuordnen lassen.
Die hms gewährt keine Einzelfallhilfe.
Ein Antrag auf Förderung eines Projektes muss schriftlich erfolgen.
Hierzu gibt es Formulare mit ausführlichen Hinweisen zum Ausfüllen in unserem Download-Bereich.
Lesen Sie bitte auch
Hilfe zur Antragsstellung
Die Mittel für 2022 sind vergeben.
Anträge für 2023 können ab 1.11.2022 gestellt werden.
Der Termin für die erste Bewilligung in 2023 liegt voraussichtlich Mitte Januar 2023 (steht noch nicht fest).
Die Anträge müssen 14 Tage vorher vorliegen.
Bei den Entscheidungen, Projekte zu fördern, orientiert sich der Vorstand inhaltlich an den Leitlinien der Stiftung. Neben diesen inhaltlichen Schwerpunkten ist eine Reihe von formalen Kriterien ausschlaggebend für die Förderung eines Antrags.
So muss der Projektträger gemeinnützig und der Satzungszweck der hms erfüllt sein, daher können z.B. keine kommerziellen Veranstaltungen unterstützt werden.
Von dem Antragsteller wird zudem eine Eigenbeteiligung an den Kosten des Projekts erwartet und Anträge mit ehrenamtlichem Engagement werden generell bevorzugt.