Die Stiftung fördert nur Projekte, die von Initiativen bzw. Vereinen getragen werden, die ihrerseits vom Finanzamt als besonders förderungswürdig anerkannt sind, und die sich im weiten Sinne den Bereichen Erziehung, Volks- und Berufsbildung zuordnen lassen.
Die hms gewährt keine Einzelfallhilfe.
Ein Antrag auf Förderung eines Projektes muss online erfolgen (Anträge per Mail werden ab 2022 nicht mehr bearbeitet).
Hier geht es zum Online-Antragsverfahren (erst wieder ab 1.11.2024 möglich!):
https://antrag.hms-stiftung.de/
Anträge an den Karl-Heinrich-Ulrichs-Fonds sind vorerst noch per Formular zu stellen.
Lesen Sie bitte auch:
Die Mittel für 2024 sind vergeben!
Anträge für 2025 können ab 1.11.2024 gestellt werden. Über die Anträge wird auf den Vorstandssitzungen entschieden. Die erste Entscheidungsrunde wird voraussichtlich Mitte/Ende Januar 2025 erfolgen.
Es empfiehlt sich, Anträge so früh wie möglich zu stellen.
Bei den Entscheidungen, Projekte zu fördern, orientiert sich der Vorstand inhaltlich an den Leitlinien der Stiftung. Neben diesen inhaltlichen Schwerpunkten ist eine Reihe von formalen Kriterien ausschlaggebend für die Förderung eines Antrags.
So muss der Projektträger gemeinnützig und der Satzungszweck der hms erfüllt sein, daher können z.B. keine kommerziellen Veranstaltungen unterstützt werden.
Von dem Antragstellenden wird zudem eine Eigenbeteiligung an den Kosten des Projekts erwartet und Anträge mit ehrenamtlichem Engagement werden generell bevorzugt.