Wie Sie die hms unterstützen können

Zustiftung

Zustiftungen werden nicht ausgeschüttet, sondern erhöhen das Stiftungsvermögen. Die daraus erzielten Erträge ermöglichen uns wiederum, dauerhaft das jährliche Fördervolumen für die Projekte zu erhöhen. Zustiftungen sind ab einer Größenordnung von 1.000,00 € möglich.

Auch Zustiftungen sind steuerlich begünstigt. Nach dem neuen Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht aus dem Jahr 2007 ist auch eine steuerliche Abzugmöglichkeit bis zu 20 % des Einkommens möglich. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne.


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Unterstützungsmöglichkeiten

Spende · Zustiftung · Erbe/Vermächtnis · Stifterdarlehen

Bildung eines Themenfonds · Gründung einer Treuhandstiftung

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21 Jahre hms

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Transparente Zivilgesellschaft

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hms-Erbschaftsratgeber

Über unser Kontaktformular können Sie sich den Ratgeber zuschicken lassen oder einen Download-Link für die pdf-Version anfordern.

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